News » Telekom: Kulanzregelung bei iPhone-Rückgabe

Telekom: Kulanzregelung bei iPhone-Rückgabe

Wer mit seinem iPhone 4 unzufrieden ist, kann es innerhalb von 30 Tagen zurückgeben. Das gilt auch in Deutschland.

Unzufriedene Neukunden mit iPhone 4 sollen bei der Telekom ihren Vertrag auflösen und das iPhone zurückgeben können.

Auf der Pressekonferenz zum Antennenproblem des iPhone 4 kündigte Steve Jobs an, dass unzufriedene Kunden ihr iPhone 4 innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückgeben können und ihre Kosten vollständig erstattet bekämen.

Diese Regelung gilt auch für Deutschland, allerdings war bislang unklar, wie es in diesem Fall um den Telekom-Vertrag bestellt ist.

Nun hat die Telekom nach gegenüber dem Newsdienste Heise bestätigt, dass unzufriedene Kunden "im Einzelfall und aus Kulanzgründen" ihr iPhone 4 ebenfalls zurückgeben könnten, wobei der Vertrag annulliert werde.

Allerdings werden alle bis zur Rückgabe angelaufenen Gebühren berechnet. Zudem gilt diese Regelung nur für neue Verträge, also Neukunden. Wer sein iPhone 4 im Rahmen einer Vertragsverlängerung gekauft hat, bleibt außen vor.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Werben auf Apps & Co
© 2010 Neue Mediengesellschaft Ulm mbH - München
Weitere Online-Angebote der Verlagsgruppe:
www.macup.com | www.com-magazin.de
www.internetworld.de | www.telecom-handel.de